{"id":1301,"date":"2021-12-31T15:55:22","date_gmt":"2021-12-31T15:55:22","guid":{"rendered":"https:\/\/stage.osteopathie-landpraxis.de\/?page_id=1301"},"modified":"2021-12-31T16:01:50","modified_gmt":"2021-12-31T16:01:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/stage.osteopathie-landpraxis.de\/?page_id=1301","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Anwendung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>1. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Gesch\u00e4ftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der \u00a7\u00a7 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>2. Der Behandlungsvertrag kommt mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins bei Osteopathie Landpraxis Inhaber Andreas Kaatz zustande.<\/p>\n<p>3. Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gr\u00fcnden abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverh\u00e4ltnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gr\u00fcnden nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gr\u00fcnde gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen k\u00f6nnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers f\u00fcr die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Inhalt des Behandlungsvertrages<\/p>\n<p>1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegen\u00fcber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zwecks Aus\u00fcbung der Heilkunde zur Aufkl\u00e4rung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.<\/p>\n<p>2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutma\u00dflichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hier\u00fcber keine Entscheidung trifft.<\/p>\n<p>3. Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erkl\u00e4rbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Der Heilpraktiker garantiert und verspricht mit seiner Behandlung und Therapie keinen Heilerfolg, keine Linderung und keine Besserung des Gesundheitszustandes.<\/p>\n<p>4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Mitwirkung des Patienten<\/p>\n<p>Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseausk\u00fcnfte nicht, unzutreffend oder vors\u00e4tzlich l\u00fcckenhaft erteilt und damit die Therapiema\u00dfnahmen verhindert.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Vertraulichkeit der Behandlung<\/p>\n<p>1. Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bez\u00fcglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumst\u00e4nden und den pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen des Patienten Ausk\u00fcnfte gegen\u00fcber Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunftserteilung im Interesse des Patienten erfolgt und dessen mutma\u00dflichen Willen entspricht.<br \/>\n2. Absatz1 findet keine Anwendung soweit der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet oder berechtigt ist. Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie pers\u00f6nliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder dessen Berufsaus\u00fcbung stattfinden.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Einsicht in die Patientenakte<\/p>\n<p>1. Der Heilpraktiker f\u00fchrt \u00fcber jeden Patienten eine digitale Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den Patienten ist ausgeschlossen.<br \/>\n2. Auf Verlangen erstellt der Heilpraktiker f\u00fcr den Patienten kosten- und honorarpflichtig Kopien aus der Akte. Hiervon ausgenommen sind solche Teile der Aufzeichnungen, die rein subjektive Eindr\u00fccke und Wahrnehmungen des Heilpraktikers enthalten.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Honorierung des Heilpraktikers<\/p>\n<p>1. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages z.B durch eine Terminvereinbarung entsteht der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegen\u00fcber dem Patienten.<\/p>\n<p>2. Sofern zwischen Heilpraktiker und Patient ein Honorar nicht individuell vereinbart worden ist, gelten die S\u00e4tze der Geb\u00fchrenverordnung f\u00fcr Heilpraktiker (Geb\u00fcH) in der aktuellen Fassung.<\/p>\n<p>3. Die Abrechnung erfolgt immer individuell nach Leistung (Anamnese, Beratung, Tests, behandelte Strukturen sowie Dokumentation) und nie nach aufgewendeter Zeit. Die Dauer der Behandlung (meist ca. 45 Minuten) richtet sich nach dem Behandlungsverlauf.<\/p>\n<p>4. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Es obliegt dem Patienten sich vor der Behandlung \u00fcber die jeweiligen Konditionen seiner Krankenversicherung zu informieren. Unabh\u00e4ngig des Erstattungsverhaltens seitens der Versicherung des Patienten, ist die Rechnung in voller H\u00f6he zu begleichen.<\/p>\n<p>5. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Bank\u00fcberweisung zu begleichen, oder bar gegen Erhalt einer Quittung.<\/p>\n<p>6. Die Abgabe von freiverk\u00e4uflichen Arzneimitteln, Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Pr\u00e4misse der freien Wahl der Verkaufsstelle k\u00f6nnen diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Honorarerstattung durch Dritte<\/p>\n<p>1. Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gem. \u00a7 6 hiervon nicht ber\u00fchrt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorar oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer m\u00f6glichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.<\/p>\n<p>2. Soweit der Heilpraktiker dem Patienten \u00fcber die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die \u00fcblichen Erstattungss\u00e4tze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des \u00a7 6 Absatz 2. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschr\u00e4nkt sich nicht auf erstattungsf\u00e4hige Leistungen.<\/p>\n<p>3. Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Ausk\u00fcnfte und Bescheinigungen werden auf Verlagen dem Patienten gegen\u00fcber erteilt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Terminverschiebungen, Terminabsagen<\/p>\n<p>Der Patient bucht einen Termin in der Heilpraktiker-Bestellpraxis Osteopathie Landpraxis. Dieser Termin ist auch ohne schriftliche Best\u00e4tigung g\u00fcltig. Terminverschiebungen oder -absagen sind 24 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin m\u00f6glich. Der Termin gilt als abgesagt wenn dieser telefonisch unter 03 88 73 \/ 399 899, per Mail unter Kaatz.bewegt(AT)gmail.com, oder als Mitteilung auf der Mailbox unter Angabe des Patientennamens sowie Behandlungsdatum und Behandlungsuhrzeit besprochen wurde.<\/p>\n<p>Bei kurzfristig abgesagten Terminen oder Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin wird eine Ausfallgeb\u00fchr von mindestens 60,00 Euro in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>1. Die Ausfallgeb\u00fchr entf\u00e4llt, wenn der Heilpraktiker den Termin trotz versp\u00e4teter Absage an einen anderen Patienten aus der Warteliste vergeben kann. Eine Verpflichtung f\u00fcr den Heilpraktiker den Termin mit einem anderen Patienten zu besetzen besteht jedoch nicht.<\/p>\n<p>2. Versp\u00e4tungen: Sollte sich der Patient versp\u00e4ten, so verk\u00fcrzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Versp\u00e4tungen von mehr als 20 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Meinungsverschiedenheiten<\/p>\n<p>Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und dem Heilpraktiker aus dem Behandlungsvertrag und diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollten g\u00fctlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ung\u00fcltig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ung\u00fcltige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Anwendung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. 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